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FAQ zum Umzugsservice

Gerne beantworten wir häufig gestellte Fragen.
Auch unser Chatbot unten rechts im Bildschirmfenster) kann Ihnen in vielen Dingen weiterhelfen.

Daten bei Einzug

  • Geschätzte Verbrauchs­menge pro Jahr (in kWh)
  • Neue Adresse
  • Zählernummer der neuen Adresse
  • Datum der Schlüsselübergabe (= Ablesedatum)
  • Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe für die neue Wohnung

Daten bei Umzug

  • Vertragskontonummer
  • Bisherige und neue Adresse
  • Zählernummer der bisherigen und der neuen Adresse
  • Datum der Schlüsselübergaben (= Ablesedatum)
  • Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe für die bisherige und die neue Wohnung

Daten bei Auszug

  • Vertragskontonummer
  • Bisherige Adresse
  • Zählernummer der bisherigen Adresse
  • Datum der Schlüsselübergabe (= Ablesedatum)
  • Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe für die bisherige Wohnung
  • Name der Nachmieter oder Eigentümer

Am einfachsten melden Sie Ihren Umzug über unseren Umzugsservice auf unserer Website. Gerne können Sie uns Ihren Umzug auch telefonisch oder per Mail mitteilen. Bitte nennen Sie uns hierzu alle notwendigen Daten, wie aufgeführt unter "Welche Daten muss ich bei einem Umzug angeben?"

Als gesetzlich bestimmter Grund- und Ersatzversorger stellen wir in unserem Versorgungsgebiet eine dauerhafte Energieversorgung sicher. Daher kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zu Stande, sollten Sie keinen anderen Tarif bei uns buchen. Gerne beraten wir Sie bei der Wahl des richtigen Energietarifs. 

Nein,
die Versorgung wird auf Grund eines Mieterwechsels nicht unterbrochen. Eins ist dennoch wichtig, dass Sie sich für die Energieversorgung bei uns anmelden, sodass eine Abgrenzung des verbrauchten Stroms zwischen Ihnen und dem Vor- oder Vermieter gewährleistet ist.

Ja,
Sie können uns Ihren Nachmieter gerne melden. Sollte Ihnen der Name des Nachmieters nicht bekannt sein, teilen Sie uns bitte den Namen des Eigentümers der Wohnung mit.

Sie ziehen innerhalb unseres Versorgungsgebietes um? Dann können Sie Ihren Vertrag ganz einfach mitnehmen.
Nutzen Sie hier einfach unseren Umzugsservice.

Sie ziehen außerhalb unseres Versorgungsgebietes um?
Gerne prüfen wir, ob wir Ihnen einen Tarif anbieten können.
Kommen Sie einfach uns zu.

Ihr Zähler befindet sich entweder im Keller, im Treppenhaus oder direkt in Ihrer Wohnung. Die Zählernummer finden Sie auf dem Zähler oder im Übergabeprotokoll. Zur Hilfe beim Ablesen finden Sie hier eine Anleitung.

Wenn Sie Ihren Auszug nicht melden, läuft Ihr Liefervertrag weiter. Melden Sie uns daher bitte Ihren Umzug spätestens 4 Wochen nach Umzugstermin.

Wichtig: Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen können ab dem 06.06.2025 Stromverträge NICHT mehr rückwirkend an- oder abgemeldet werden. Was das für Sie bedeutet und weitere Informationen über die neue Gesetzgebung finden Sie unter FAQ zum 24h-Lieferantenwechsel.

Achtung: Bei intelligenten Messsystemen ist eine nachträgliche Umzugsmeldung nicht möglich. Bitte melden Sie uns in diesem Fall Ihren Umzug rechtzeitig, im Idealfall 4 Wochen vorher.

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Regelungen der Bundesnetzagentur. Diese Änderungen basieren auf § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetz und der EU-Richtlinie 2019/944. 

Demnach muss der TECHNISCHE Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Der Wechselvorgang wird damit in einem Teilbereich erheblich beschleunigt. 

Rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen von Stromverträgen sind NICHT mehr möglich. Umzüge müssen daher frühzeitig gemeldet werden. 

  • Für Sie bedeutet dies eine schnellere Abwicklung der An-, Ab- bzw. Ummeldung, wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln möchten.
  • Der gesamte Wechsel dauert jedoch länger als 24 Stunden, da vor der technischen Verarbeitung grundsätzlich noch weitere Schritte nötig sind und die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres aktuellen Vertrages zu berücksichtigen sind.
  • Nein, an den Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihres bestehenden Vertrages ändert sich nichts.
  • Ein vorzeitiger Vertragswechsel ist nicht möglich.
  • Wir empfehlen, den Umzug so früh wie möglich zu melden sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist.
  • Idealerweise melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus, um mögliche Probleme zu vermeiden.

Kurz gesagt, um Kosten zu sparen, denn …

  • wenn Sie Ihren Auszug nicht melden, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen und Sie zahlen weiterhin auch für den dortigen Stromverbrauch.
  • wenn Sie Ihren Einzug nicht melden, werden Sie an Ihrer neuen Adresse von dem örtlichen Grundversorger zu dessen allgemeinen Preisen mit Strom versorgt. Diese sind in der Regel höher als die von Sondertarifen.

Ab dem 6. Juni 2025 ist eine rückwirkende Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich und Sie müssten bei einer verspäteten Meldung die o.g. Mehrkosten tragen bis der Wechselprozess abgeschlossen ist.

Ihren Umzug können Sie ganz einfach über unseren Umzugsservice melden.