Verantwortungsvolle Unternehmensführung

Thüga Holding GmbH & Co. KGaA („Thüga“) und ihre Konzerngesellschaften – somit auch die Thüga Energie GmbH – bekennen sich zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung. Compliance hat daher nicht nur einen hohen Stellenwert für unsere Unternehmenskultur, sondern die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und internen Regelungen sind für uns auch die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung.

 

Compliance ist ein Teil unserer DNA

„Als Kern des deutschlandweit größten kommunalen Verbunds lokaler und regionaler Energie- und Wasserversorgungsunternehmen tragen wir eine hohe gesellschaftliche Verantwortung gegenüber unseren Partnerunternehmen, Mitarbeitenden, Anteilseignern und der Öffentlichkeit. Zu dieser gesellschaftlichen Verantwortung gehört, dass sich der Thüga-Konzern jederzeit und überall an die geltenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Vorgaben hält, ethische Grundsätze respektiert und nachhaltig handelt […]“, so die Geschäftsführung der Thüga.

 

Verhaltenskodex

Die Thüga sowie ihre Konzerngesellschaften handeln nach einem Verhaltenskodex, welcher für jeden von uns – Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeitende – verpflichtend ist. Verantwortungsbewusstes und integres Verhalten setzt voraus, dass wir stets regelkonform handeln. Der Verhaltenskodex ermutigt uns zu eigenverantwortlichem Handeln und dient als Orientierungshilfe bei unserer täglichen Arbeit, indem er einen verbindlichen Handlungsrahmen für den richtigen Umgang mit Kunden, Wettbewerbern, Amtsträgern und öffentlichen Einrichtungen schafft.

Weitere Einzelheiten regeln bei der Thüga und ihren Konzerngesellschaften die Hinweisgebersystem-Richtlinie und Verfahrensordnung für Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“).

Hinweisgebersystem

Mit dem digitalen Hinweisgeberkanal„integritiyline“ ermöglichen wir allen Thüga verbundenen Menschen, gleich ob Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern oder Lieferanten, schnell und einfach tatsächliche bzw. vermutete Verstöße gegen geltende Gesetze zu melden, die die Thüga Energie GmbH oder das Wohlergehen von Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern oder sonstigen Dritten mit einem direkten oder indirekten Bezug zur Thüga Energie GmbH betreffen. Denn nur durch die Mithilfe aller können wir diese frühzeitig erkennen und ihnen entgegenwirken.

Des Weiteren soll das Hinweisgebersystem dazu dienen, Hinweise auf menschenrechts- und umweltbezogene Pflichtverletzungen oder Risiken aufzuklären, die durch das wirtschaftliche Handeln der Thüga Energie GmbH im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers entstanden sind.

In seiner Funktion dient das Hinweisgebersystem damit zugleich als Beschwerdeverfahren im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) für potenzielle Hinweisgeber entlang der Lieferkette. Unser Hinweisgebersystem ist ein geschützter und sicherer Meldeweg, der anonym genutzt werden kann und so den maximalen Schutz für die Hinweisgeber sowie sensible Daten garantiert. Jeder Hinweis wird sorgfältig geprüft und verfolgt.

Es ist nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft (z. B. Strom- oder Gaslieferverträge) gedacht.

Hier können Sie anonym oder namentlich Hinweise aufgeben: https://thuega.integrityline.com

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Thüga und ihre Konzerngesellschaften unterfallen dem LkSG ab dem 1. Januar 2024.

Die Thüga bekennt sich zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt. Es ist das erklärte Ziel der Geschäftsführung, die Menschenrechte und die Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu achten, zu schützen und zu fördern. Verstöße gegen international verankerte Menschenrechte und gegen nationale und internationale Umweltschutzvorschriften werden nicht toleriert.

Die Thüga Energie GmbH gehört zum eigenen Geschäftsbereich der Thüga. Zur Ausführung der Sorgfaltspflichten sind LkSG-Beauftragte auf Konzernebene und auf Konzerngesellschaftsebene ernannt. Die Überwachungsfunktion nimmt der jeweilige Menschenrechtsbeauftragte wahr.

Hinweise geben

Bitte zögern Sie nicht, uns Hinweise auf Rechts- und/oder Regelverstöße, die im Zusammenhang mit Thüga und deren Konzerngesellschaften stehen, zu geben.
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