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FAQ zur THG-Quote

Gerne beantworten wir häufig gestellte Fragen.
Auch unser Chatbot (unten rechts im Bildschirmfenster) kann Ihnen in vielen Dingen weiterhelfen.

Der e-Bonus wird nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge gewährt.

Der Antragsteller ist als Fahrzeughalter des zu fördernden Fahrzeugs im Fahrzeugschein genannt. 

Nein - Der Antragsteller versichert mit der Beantragung des e-Bonus, dass er noch keinen weiteren Dritten zur Quotenerfüllung für das laufende Kalenderjahr bestimmt hat. 

Nein – Die Thüga Energie wird auch in den Folgejahren die THG-Quote des Antragstellers vermarkten und der Antragsteller erhält in jedem Jahr den jeweils gültigen e-Bonus falls er nicht im vorausgegangenen Jahr gekündigt hat. 

Nach Bestätigung durch das Bundesumweltamt veranlassen wir die Auszahlung schnellstmöglich. Der Prozess kann jedoch teilweise mehrere Monate dauern. 

Ja, sobald sie Bestandskunde sind profitieren Sie von der höheren Prämie. Hierzu einfach erst einen Versorgungsvertrag abschließen und anschließend mit der Vertragskontonummer die Prämie beantragen. 

Ja, sofern ein bestehendes ungekündigtes Vertragsverhältnis besteht. Es ist dann auch egal in welchem Tarif Sie bei uns sind.