Elektromobilität für Ihr Unternehmen

Elektromobilität ist ein wichtiges Element auf dem Weg zu nachhaltiger Mobilität. Mit Thüga Energie haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie mit intelligenten und individuellen Ladelösungen unterstützt.

Ladelösungen
ladeloesungen-fuer-unternehmen.jpg

Intelligente Ladelösungen

Zugeschnitten auf Ihr Unternehmen

Zu den Ladelösungen

Ladekarte / Ladeapp
ladeapp_GK.jpg

Unsere Ladekarte

europaweit einsetzbar

Zur Ladekarte / Ladeapp

 

Ladestationen
ladestationen.png

Ladestationen

Finden Sie eine Ladestation
in Ihrer Nähe!

Zu den Ladestationen

Entdecken auch Sie die Vorteile der Elektromobilität

  • Bei Verwendung erneuerbarer Energien 100% lokal emissionsfrei und somit gut für Ihr Image als innovatives und nachhaltiges Unternehmen.
  • Imagegewinn bei aktuellen und potentiellen Kunden sowie Mitarbeitern
  • Besonderer Service für Kunden und Mitarbeiter
  • Sichere Planung durch Einhaltung von Abgas-Grenzwerten und auch in Zukunft freie Fahrt in Umweltzonen
  • Und vieles mehr

Attraktive Anreize

Um die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranzutreiben gibt es bereits attraktive Fördermittel und Steuervorteile. Diese wurden im Rahmen der Corona-Krise noch einmal angepasst, sodass der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug noch nie so lukrativ war wie jetzt. Denn aufgrund des Konjunkturpakets wurde die Umweltprämie für reine Elektroautos von ursprünglich bis zu 6.000 € auf bis zu 9.000 € für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2021 erhöht. Auch Plug-In-Hybride profitieren von der Förderung.
 

Fahrzeugtyp

Listenpreis Basismodell

Bundesanteil (verdoppelt)

Herstelleranteil

Gesamt-Vorteil

Elektroauto

bis 40.000 €

6.000 €

3.000 €

9.000 €

Elektroauto

über 40.000 bis 65.000 €

5.000 €

2.500 €

7.500 €

Plug-In-Hybrid

bis 40.000 €

4.500 €

2.250 €

6.750 €

Plug-In-Hybrid

über 40.000 bis 65.000 €

3.750 €

1.875 €

5.625 €

Alle Angaben sind Netto-Beträge.

Die steuerlichen Vorteile sind ebenfalls von der Anpassung betroffen. Alle Elektroautos (Vollstromer) sind nun bis 2030 von der KfZ-Steuer befreit.

Eine Besonderheit besteht für die private Nutzung von Elektro-Dienstwagen (Wert bis zu 60.000 €). Wird dieser überwiegend dienstlich genutzt, erfolgt die Besteuerung als geldwerter Vorteil nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises.