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Downloads "Strom & Gas"
Preisblätter, Formulare, Nachweise u.v.m.

Die Grundversorgung ist die allgemeine Versorgung mit Energie, die gesetzlich im EnWG, in der GasGVV und der StromGVV geregelt ist. Der zuständige Grundversorger stellt sicher, dass alle im Grundversorgungsgebiet mit Energie versorgt werden. In der Grundversorgung gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Die bestehende Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Wir sind gemäß § 36 EnWG im Bereich Gas in 139 Ortschaften Grundversorger und im Bereich Strom in vier Ortschaften.

Wenn Sie sich nicht aktiv für einen Energievertrag entscheiden, beliefern wir Sie im Rahmen der Grundversorgung.

Die Ersatzversorgung stellt ihre Versorgung mit Energie sicher, z. B. wenn Ihr Energielieferant das Recht zur Nutzung des Versorgungsnetzes verliert. In diesem Fall kommt automatisch die Ersatzversorgung zum Tragen und der zuständige Grundversorger beliefert Sie mit Energie. Für drei Monate ist Ihre Versorgung so sichergestellt. Schließen Sie in diesem Zeitraum keinen neuen Energieliefervertrag ab, erfolgt die weitere Belieferung in der Grundversorgung. In der Ersatzversorgung gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Die bestehende Ersatzversorgung können Sie innerhalb eines Tages kündigen.

Egal ob Sie ganz neu in der Region, oder bereits Kunde bei uns sind.
Über unseren Umzugsservice können Sie ganz einfach Ihren Strom bzw. Ihr Gas an-, ab- oder ummelden und von unseren Sonderprodukten profitieren.

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