Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht und damit der CO2-Ausstoß sinkt.

Bei der Erneuerung einer Heizungsanlage ab dem 01. Juli 2015 in bestehenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden müssen 15%  der Wärme durch den Einsatz erneuerbarer Energien wie beispielsweise Sonnenenergie, Umweltwärme oder Bioenergie erzeugt werden.
Zusätzlich kann die Nutzungspflicht auch über Ersatzmaßnahmen (z.B. baulicher Wärmeschutz, Betrieb einer Solaranlage, usw.) erfüllt werden.

Grundsätzlich ist es möglich, die einzelnen Erfüllungsoptionen beliebig miteinander zu kombinieren.
Bereits vorhandene Anlagen, oder durchgeführte Dämmmaßnahmen, die den Anforderungen des EWärmeG entsprechen, können angerechnet werden.

Maximal 18 Monate nach dem Austausch der Heizungsanlage müssen Sie gegenüber der unteren Baurechtsbehörde nachweisen, wie Sie die Anforderungen des EWärmeG erfüllt haben.

Unsere Angebote für den Nachweis

E-WärmeG-Nachweis
im Bereich Baulicher Wärmeschutz

Bestätigung des entsprechenden Nachweises zu verschiedenen Erfüllungsoptionen im Bereich baulicher Wärmeschutz z. B. Dämmung von Dach, Außenwand, Kellerdecke oder Verbesserung der gesamten Gebäudehülle.  

Bewertung und Bestätigung von bereits ausgeführten Maßnahmen sowie Vorschläge zu energetisch sinnvollen und kostengünstigen Erfüllungsoptionen wie z. B. Dämm-Maßnahmen, die den Anforderungen des Gesetzes entsprechen sowie Nachweis für bereits vorhandene Anlagen (z. B. Photovoltaik/Solarthermie).  

ab 160,00 Euro inkl. MwSt.

E-WärmeG-Nachweis für Teilerfüllung
mit 10 % Biogas (Thüga NaturGas Fix )

Bestätigung des entsprechenden Nachweises auf den von Ihnen bereits ausgefüllten Nachweisformularen. 

Die Nachweisformulare finden Sie auf der Homepage des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.  

kostenfrei

Unsere Angebote zur Erfüllung des EWärmeG

Installation einer Photovoltaik-Anlage von der Thüga Energie

Das EWärmeG wird erfüllt, wenn ein Gebäude mit einer Wohnfläche von zum Beispiel 100 m² eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 2 kWp installiert.

Mehr zur Installation einer Photovoltaik-Anlage durch die Thüga Energie

Thüga NaturGas (Erdgas mit 10 % Bio-Erdgas-Anteil) & Sanierungsfahrplan der Thüga Energie

Weitere Informationen zum Sanierungsfahrplan

Thüga NaturGas (Erdgas mit 10 % Bio-Erdgas-Anteil) & verschiedene Ersatzmaßnahmen (wie z. B. Kellerdeckendämmung)

Sprechen Sie mit unseren Energieberatern, welches die für Ihr Gebäude sinnvollste Lösung ist.

Nachweis EWärmeG für bereits ausgeführte Maßnahmen

... wie z. B. Dämm-Maßnahmen, die den Anforderungen des Gesetzes entsprechen sowie Nachweis für bereits vorhandene Anlagen (z. B. Photovoltaik/Solarthermie).

Sprechen Sie mit unseren Energieberatern! 

Erdgas-Hausanschluss

Im Vorteil sind Bauherren mit Erdgas-Hausanschluss. Denn mit einer Erdgas-Brennwert-Heizung bieten sich mehrere Optionen, den Gesetzesvorgaben gerecht zu werden. Haben Sie noch keinen Erdgas-Hausanschluss, dann informieren Sie sich hier:

Mehr zum Erdgas-Hausanschluss