Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

Erfüllungsoption im Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG BW)

Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg unterstützt Gebäudeeigentümer, die gesetzliche Anforderung des novellierten EWärmeG teilweise oder vollständig zu erfüllen. Das novellierte EWärmeG fordert ab 1. Juli 2015 den Einsatz von 15 Prozent Erneuerbarer Energien beim Austausch der zentralen Heizungsanlage. Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg wird bei Wohngebäuden als eine Teilerfüllungsoption mit fünf Prozent angerechnet. Dadurch reduzieren sich weitere Maßnahmen auf 10 Prozent, um die Nutzungspflicht zu erfüllen. 

Beratungsinstrument

Es wird erstmals der Aspekt eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplans in das Gesetz aufgenommen, um eine Verbindung zwischen dem gebäudebezogenen Wärmebedarf und einer energetischen Gesamtbetrachtung des Gebäudes herzustellen. Dem Sanierungsfahrplan kommt eine wichtige Informations-, Beratungs- und Motivationsfunktion zu.

Wohngebäude

5 % werden angerechnet!

Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg wird bei Wohngebäuden als eine Teilerfüllungsoption mit fünf Prozent angerechnet. Dadurch reduzieren sich weitere Maßnahmen auf 10 Prozent, um die Nutzungspflicht zu erfüllen.

Wählen Sie dazu Thüga NaturGas (Erdgas mit 10 % Biogas-Anteil) und Sie können die Nutzungspflicht des EWärmeG erfüllen.

ab 974,79 Euro inkl. MwSt.

Nichtwohngebäude

vollständige Erfüllung des EWärmeG 2015

Bei Nichtwohngebäuden ist der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg eine Möglichkeit, um die Nutzungspflicht des EWärmeG vollständig zu erfüllen.

Dieser muss zusätzlich die Themen Lüftung - Kühlung - Klimatisierung - Beleuchtung umfassen.

Preis auf Anfrage

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