Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht und damit der CO2-Ausstoß sinkt.

Bei der Erneuerung einer Heizungsanlage ab dem 01. Juli 2015 in bestehenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden müssen 15%  der Wärme durch den Einsatz erneuerbarer Energien wie beispielsweise Sonnenenergie, Umweltwärme oder Bioenergie erzeugt werden.
Zusätzlich kann die Nutzungspflicht auch über Ersatzmaßnahmen (z.B. baulicher Wärmeschutz, Betrieb einer Solaranlage, usw.) erfüllt werden.

Grundsätzlich ist es möglich, die einzelnen Erfüllungsoptionen beliebig miteinander zu kombinieren.
Bereits vorhandene Anlagen, oder durchgeführte Dämmmaßnahmen, die den Anforderungen des EWärmeG entsprechen, können angerechnet werden.

Maximal 18 Monate nach dem Austausch der Heizungsanlage müssen Sie gegenüber der unteren Baurechtsbehörde nachweisen, wie Sie die Anforderungen des EWärmeG erfüllt haben.

Unsere Angebote für den EWärmeG-Nachweis

Im Bereich
Baulicher Wärmeschutz

Bestätigung des entsprechenden Nachweises zu verschiedenen Erfüllungsoptionen im Bereich baulicher Wärmeschutz z. B. Dämmung von Dach, Außenwand, Kellerdecke oder Verbesserung der gesamten Gebäudehülle.  

Bewertung und Bestätigung von bereits ausgeführten Maßnahmen sowie Vorschläge zu energetisch sinnvollen und kostengünstigen Erfüllungsoptionen wie z. B. Dämm-Maßnahmen, die den Anforderungen des Gesetzes entsprechen sowie Nachweis für bereits vorhandene Anlagen (z. B. Photovoltaik/Solarthermie).  

ab 160,00 Euro inkl. MwSt.

Für Teilerfüllung
mit 10 % Biogas (Thüga NaturGas)

Bestätigung des entsprechenden Nachweises auf den von Ihnen bereits ausgefüllten Nachweisformularen.

Die Nachweisformulare finden Sie auf der Homepage des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Weiter Angebote zur Erfüllung des EWärmeG

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