Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude

Sie können durch das energetische Sanieren Ihres Zuhauses Heizkosten einsparen, Ihren Wohnkomfort erhöhen und den Wert Ihrer Immobilie steigern, während Sie gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt tun. Wenn Sie ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept vorgehen, kann dies auf lange Sicht teuer werden, da einzelne Sanierungsmaßnahmen den Weg zu einer optimalen Lösung blockieren können. Daher empfiehlt es sich, einen individuellen Sanierungsfahrplan zugeschnitten auf Ihr Gebäude erstellen zu lassen – das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert eine Energieberatung für Wohngebäude (individueller Sanierungsfahrplan - iSFP) mit bis zu 80% der Beratungskosten (ab 450,00 Euro inkl. MwSt Eigenanteil).

Weitere Vorteile

Wertiges Energieberatungsdokument als Grundlage für gezielte Sanierungsberatungen

 

Bei ausgewählten förderfähigen Sanierungsmaßnahmen (Einzelmaßnahmen) ist ein Förderbonus i.H.v. 5% möglich

 

Der iSFP kann zur Teilerfüllung (⅓) des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg (EWärmeG BW) herangezogen werden

Teilerfüllung des EWärmeG BW

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird bei Wohngebäuden als eine Teilerfüllungsoption mit 5 % angerechnet.
Dadurch reduzieren sich weitere Maßnahmen von 15 auf 10 Prozent, um die Nutzungspflicht zu erfüllen.

Wählen Sie dazu Thüga NaturGas (Erdgas mit 10 % Biogas-Anteil) und Sie können die Nutzungspflicht des EWärmeG erfüllen.

Weitere Informationen zum EWärmeG