Energiesparen für geringere Kosten
Der Krieg in der Ukraine und die Turbulenzen auf den Energiemärkten stellen uns alle vor große Herausforderungen. Daher hat nun das Bundeskabinett auf Basis des Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) am 24.08.2022 zwei Energiesparverordnungen beschlossen:
- Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)
- Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV)
Die darin enthaltenen Einsparmaßnahmen richten sich sowohl an Privathaushalte als auch die öffentliche Hand sowie Unternehmen und sollen zur Sicherung der Gasversorgung beitragen.
Als Energieversorger sind wir verpflichtet, besonders eine Maßnahme hervorzuheben. Denn am wirksamsten lässt sich dort Energie einsparen, wo der Verbrauch am höchsten ist: beim Heizen.
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Sparen Sie bewusst und konsequent Energie, beispielsweise durch die Senkung der Raumtemperatur um ein Grad Celsius. In unserem Gassparrechner erfahren Sie, mit welchen weiteren Maßnahmen Sie wie viel Kosten einsparen können. Zudem erfahren Sie, welche Vorteile die Gaspreisbremse mit sich bringt.
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