Energiesparen für geringere Kosten

Der Krieg in der Ukraine und die Turbulenzen auf den Energie­märkten stellen uns alle vor große Herausforderungen. Daher hat nun das Bundeskabinett auf Basis des Energie­sicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) am 24.08.2022 zwei Energie­spar­verordnungen beschlossen:

- Kurzfristen­energie­versorgungs­sicherungs­maßnahmen­verordnung (EnSikuMaV)

- Mittelfristen­energie­versorgungs­sicherungs­maßnahmen­verordnung (EnSimiMaV)

Die darin enthaltenen Einsparmaßnahmen richten sich sowohl an Privathaushalte als auch die öffentliche Hand sowie Unternehmen und sollen zur Sicherung der Gasversorgung beitragen.

Als Energieversorger sind wir verpflichtet, besonders eine Maßnahme hervorzuheben. Denn am wirksamsten lässt sich dort Energie einsparen, wo der Verbrauch am höchsten ist: beim Heizen.

Berechnen Sie jetzt Ihre individuelle Ersparnis

Sparen Sie bewusst und konsequent Energie, beispielsweise durch die Senkung der Raumtemperatur um ein Grad Celsius. In unserem Gassparrechner erfahren Sie, mit welchen weiteren Maßnahmen Sie wie viel Kosten einsparen können. Zudem erfahren Sie, welche Vorteile die Gaspreisbremse mit sich bringt.

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