Vollmacht erteilen

Ihnen ist es nicht möglich, die Rechtsgeschäfte eigenständig vorzunehmen?

Kein Problem, erteilen Sie einer nahestehenden Person eine Vollmacht. Sie bevollmächtigen den Vollmachtnehmer z. B. für folgende Rechtsgeschäfte: An- bzw. Abmeldung, Änderung Abschlagshöhe usw.

Vollmacht