Vollmacht erteilen
Ihnen ist es nicht möglich die Rechtsgeschäfte eigenständig vorzunehmen?
Kein Problem, erteilen Sie einer nahestehenden Person eine Vollmacht. Sie bevollmächtigen den Vollmachtnehmer z.B. für folgende Rechtsgeschäfte: An- bzw. Abmeldung, Änderung Abschlagshöhe usw..