Klimaschonender Wärmeanschluss
Als regionaler Versorger möchten wir das Masurengebiet in Singen mit klimaneutraler Wärme versorgen.
Die Realisierung hängt davon ab, wie viele Haushalte sich zum Anschluss an das Netz bereiterklären.
Bei ausreichend Interesse startet der Bau voraussichtlich Anfang 2024.
Am 6. Juli 2023 fand die erste Bürferinformation statt:
Ihre Vorteile
Der Anschluss an das geplante Wärmenetz ist im Vergleich zu einer neuen Heizung deutlich günstiger. Durch das Maßnahmenprogramm der BAFA wird der Wärmeanschluss gefördert. Zudem ist der Platzbedarf für die Wärmeübergabestation im Keller ihres Hauses gering.
Die Verlegung des Wärmenetzes wird mit den anstehenden Sanierungsmaßnahmen der Stadt Singen zur Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen synchronisiert. Das bedeutet, dass dadurch einerseits Kosten gespart werden und andererseits die Lärm- und Schmutzbelastung gering gehalten wird. Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie jetzt eine funktionierende Heizung im Keller haben und keinen akuten Bedarf, empfehlen wir Ihnen, den Anschluss trotzdem ins Haus legen zu lassen. Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, wird es durch die erneuten Straßenbauarbeiten um ein Vielfaches teurer.
Wärmenetze ermöglichen die effiziente Versorgung zahlreicher Gebäude mit regenerativer Wärmeenergie. Sie helfen Ihnen dabei, die zu erwartenden gesetzlichen Mindestanforderungen an erneuerbaren Energien Ihrer Heizung zu erfüllen, da die Notwendigkeit der Installation einer eigenen Heizungsanlage entfällt.
Der größte Hebel für die Wärmewende ist der Übergang von fossilen Brennstoffen zur klimafreundichen Wärme. Durch das geplante Wärmenetz im Masurengebiet können im besten Fall rund 2.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden – vorausgesetzt Sie lassen sich alle an das Wärmenetz anschließen.
Sie haben Interesse?
Dann teilen Sie uns dies unverbindlich mit!
Ihre Angaben sind freiwillig, aber notwendig, damit wir Sie im Nachgang kontaktieren können.
Haben Sie noch Fragen vorab?
Der Unterschied zwischen Nah und Fernwärme ist sprachlich. Das Prinzip und die Technik dahinter sind die Gleichen. Eine Exakte Abgrenzung lässt sich nicht ziehen. Vom Sprachgebrauch her spricht man bei Nahwärme eher von kleineren, dezentraleren Netzen. Bei Fernwärme eher von weitläufig angelegten Netzen.
In deutschen Privathaushalten werden fast 90% an Energie für die Raumwärme und die Warmwasseraufbereitung verwendet. Durch eine Energiezentrale werden prinzipiell schon weniger CO2-Emissionen freigesetzt, dadurch benötigt nicht jeder Haushalt seine eigene Heizanlage.
Das Gebäude muss im Versorgungsgebiet liegen, bzw. daran angrenzen. Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie an das Wärmenetz anschließen möchten aber nicht in unmittelbarer Nähe wohnen. Evtl. haben wir in dem von Ihnen angefragten Bereich bereits mehrere Anfragen vorliegen.
Am Gebäude muss eine Hauseinführung mittels Kernbohrung möglich sein. Die Leitungstrasse darf nicht, durch Bäume, Garagen o. ä. überbaut sein.
Der Hausanschlussraum (in der Regel der Kellerraum) muss Platz bieten, um die Übergabestation aufstellen zu können.
Im Thüga Angebot sind sämtliche Dienstleistungen berücksichtigt, Eigenleistungen durch den Eigentümer sind nicht vorgesehen.
Durch die anstehenden, begleitenden Tiefbaumaßnahmen weiterer Leitungsträger ist es möglich den Anschluss an das Fernwärmenetz kostengünstig anbieten zu können. Es ist möglich nur den Anschluss im Zuge der Baumaßnahme verlegen zu lassen und zu einem deutlich späteren Zeitpunkt mit dem Versorgungsvertrag zu beginnen. Erst ab Tag des Vertragsbeginns wird die Leitung dann freigeschaltet.
Das Masurenquartier ist in der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Singen als "Wärmenetz-Eignungsgebiet" deklariert. Das Vorhaben deckt sich somit mit dem Singener Wärmeplan und trägt zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Singen bei. Die kommunale Wärmeplanung der Stadt Singen kann unter folgender Webadresse eingesehen werden: www.singen.de/kommunale+waermeplanung
Der bestehende Heizungskreislauf kann in der Regel weiter genutzt werden und muss nur an die neu einzubauende Wärmeübergabestation angeschlossen werden. Der alte Heizkessel und ggf. Öltank sollte von einem Fachbetrieb ausgebaut und entsorgt werden.
Durch das gut ausgebaute Verbundsystem mit seinen großzügigen Reserven garantiert die Fernwärme eine zuverlässige Wärmeversorgung - rund um die Uhr und absolut witterungsunabhängig. Durch die Systemtrennung der beiden Heizkreisläufe primär (Versorger) und sekundär (Kunde) kann eine hohe Versorgungssicherheit sichergestellt werden.
Unser Störungsdienst ist rund um die Uhr erreichbar, unter 0800 77 500 07
Jeder Anschlussnehmer bekommt seine eigene Anschlussleitung und seine eigene Verbindung zur Wärmeversorgung. Erfahrungsgemäß hat sich die Trennung - im Falle von nachträglichem Eigentumswechsel oder Umbaumaßnahmen - als unkompliziertere Lösung herausgestellt.
Technisch gesehen ja. Das kann allerdings nicht mehr mit der Anschlusspauschale abgegolten werden und zählt als Einzelmaßnahme. Einzelmaßnahmen sind erfahrungsgemäß wesentlich teurer, da beim Anschluss an ein bestehendes Netz mehr Aufwand entsteht. Auch müssen für den Einzelanschluss Teile des Netzes während des Anschlussvorgangs abgeschaltet werden.
Um die Wärme in ihr Haus zu bekommen, muss ihr Haus über einen Graben mit der Hauptleitung verbunden werden. Beim Graben entsteht ein Aufbruch ihrer Hoffläche, bzw. Ihres Grundstücks. Ebenfalls im Anschlusspreis enthalten ist das Widerherstellen ihres Grundstückes in den vorherigen Zustand.
Erfahrungsgemäß wird nicht mehr Platz als bisher benötigt. Dadurch dass der Brenner entfällt, wird Im Regelfall sogar Platz im Anschlussraum gewonnen.
Der Einbau der Station und Rückbau der bestehen Heizung erfolgt erst, sobald die Tiefbauarbeiten abgeschlossen sind. Für Installation und Rückbau wird rund ein Werktag erforderlich sein. Während der Umbauzeit ist die Heizung außer Funktion. Diese wird selbstverständlich in der Witterungsgünstigen Periode (März-Oktober) durchgeführt.
Grundsätzlich lässt sich Fernwärme mit den meisten Heizungssystemen kombinieren. Ihr Heizungsbauer muss die beiden Systeme miteinander abgleichen und einen sogenannten hydraulischen Abgleich vornehmen.
Die Kopplung der beiden unterschiedlichen Systeme kann nicht von uns übernommen werden. Wir stellen ausschließlich die Fernwärmeleitung inkl. der Komponenten zur Verfügung.
Da der Heizkessel zurückgebaut wird und einen neue Wärmeübergabestation eingebaut wird, können keine Komponenten übernommen werden.
Der Anschluss an ein Wärmenetz ist durch das Programm “effizient Wohngebäude” der BAFA (BEG-Bundesförderung für effiziente Gebäude) förderfähig. Dabei können auf Antrag beim Fördermittelgeber bis zu 40 % der Anschlusskosten erstattet werden.
Einmalig muss die Anschlussgebühr an das Netz vom Eigentümer getragen werden.
Laufende Kosten
Die laufenden Kosten gliedern sich in Grundpreis und Arbeitspreis, sowie eine jährliche Pauschale für die Zählereinrichtung.
Der Grundpreis bemisst sich an der benötigten Heizleistung für jeden Anschluss.
Mit Arbeitspreis werden die Kosten genannt, die für die tatsächlich verbrauchte Menge an Wärme benötigt wird. Diese Menge wird mit einem Wärmemengenzähler gemessen.
Die Preise für Fernwärme hängen von vielen Faktoren ab. Der Kraftwerkstyp ist dabei die wesentlichste Komponente. Aber auch die Anzahl der Kunden und die Netzlänge der Leitungen im Gebiet wirken sich stark auf den Preis aus. Im Regelfall ist es so, dass je mehr Leute in einem Versorgungsgebiet anschließen, destogünstiger wird es.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert den Anschluss an ein Wärmenetz mit momentan bis zu 40% auf die gesamten Anschlusskosten. Gerne beraten wir Sie im Zuge unseres gemeinsamen Erstgesprächs zu der Antragstellung und den Förderrichtlinien. Vorab können Sie aber auch die aktuellen Fördermöglichkeiten einsehen unter dem Link:
Die AVBFernwärmeV regelt die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme.
§32 (1) Die Laufzeit von Versorgungsverträgen beträgt höchstens zehn Jahre. Wird der Vertrag nicht von einer der beiden Seiten mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt, so gilt eine Verlängerung um jeweils weitere fünf Jahre als stillschweigend vereinbart.