Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Damit die Energiewende gelingt, muss der Ausbau von erneuerbaren Energien weiter vorangebtrieben werden. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt klimaneutral zu werden. Bis 2030 soll daher der Anteil an erneuerbaren Energien auf 80 % steigen. Festgehalten wurde dies im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Erstmalig ist das Gesetz im Jahr 2000 in Kraft getreten, am 01.01.2023 wurde es novelliert und an dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet.
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