Bundesförderung für effiziente Gebäude
Das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit 1. Januar 2024 den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungsanlagen. Der Staat unterstützt die Umstellung auf umweltschonendes Heizen und die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden durch Fördermittel. Wer eine klimaschonende Heizung einbaut oder seine Immobilie energieeffizienter machen möchte, erhält dafür eine staatliche Förderung.
Eine Übersicht erhalten Sie in dem folgenden Fördermittelhaus.
Grundlage des interaktiven Fördermittelhauses ist die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Sanierern und Bauherren zur Verfügung steht. Bei Bestandsimmobilien muss der Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegen, dann erhalten Sie als Sanierer 30 bis 70 Prozent Förderung als Zuschuss über den BEG-Programmteil Einzelmaßnahmen. Anrechenbar sind dabei Kosten von bis zu 30.000 Euro - einmalig für die erste Wohneinheit. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen sein. Die interaktive Fördermittelübersicht kann eine persönliche Rechts- und Energieberatung nicht ersetzen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.