Direktvermarktung Strom
Als Direktvermarktung wird der direkte Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Photovoltaik‚ Wind, Biogas oder Wasser) an der Strombörse über einen Direktvermarkter bezeichnet. Ziel ist eine bedarfsgerechtere Erzeugung des Stroms.
Von Ihrem Direktvermarkter erhalten Sie als Vergütung den so genannten Marktwert abzüglich eines Dienstleistungsentgelts.
Vom Netzbetreiber erhalten Sie zusätzlich die Marktprämie.
Hier können Sie direkt Ihre Erlöse durch Direktvermarktung berechnen und Ihr individuelles Angebot anfordern:
Warum lohnt sich Direktvermarktung
Auch wenn die Börsenpreise schwanken entsprechen die spezifischen Erlöse aus der Direktvermarktung mindestens der Höhe der EEG-Vergütung. Dies ist bereits ab 60kW Leistung und mit Eigenverbrauch finanziell interessant.
Was ist der Unterschied zur normalen EEG-Vergütung?
- Der Direktvermarkter vermarktet den regenerativen Strom im Auftrag des Anlagenbetreibers
- Marktwert (Börsenpreis) und Marktprämie ergeben immer mindestens die ursprüngliche EEG-Vergütung
- Garantierte Zusatzprämien in der Direktvermarktung führen zu dauerhaften Mehrerlösen
Seit 2016 ist die Direktvermarktung für Neuanlagen ab 100kW gesetzlich verpflichtend.
Bei Nichteinhaltung fällt die EEG-Einspeisevergütung gegenüber der Direktvermarktung deutlich zurück.
- Für alle Neuanlagen mit einer installierten Leistung über 100kW, die seit 1.1.2016 in Betrieb genommen wurden, ist die Direktvermarktung verpflichtend.
- Für Anlagen ab einer Größe von 500kW gilt dies bereits seit August 2014.
- Dies bedeutet, dass jede betroffene Neuanlage mit der entsprechenden Mess-und Übertragungstechnik ausgerüstet werden muss und somit die Direktvermarktung über einen Vermarktungspartner stattfinden kann.
- Der Anlagenbetreiber hat durch gesetzliche Regelungen kein finanzielles Risiko.
- Wir ermöglichen Zusatzerlöse gegenüber der normalen EEG-Vergütung. Ohne Direktvermarktung sinken die Erlöse deutlich.
Bereiten Sie sich schon heute auf die Zeit nach dem Auslaufen Ihrer EEG-Förderung vor.
Ob Sie Ihren Strom selbst nutzen oder zukünftig an Dritte verkaufen wollen, die Kundenportale der Direktvermarkter bieten Ihnen einen transparenten Überblick über Ihre Leistungsdaten und Ihrer monatlichen Vergütung.
Mit dem Redispatch 2.0 werden Netzbetreiber dazu berechtigt und verpflichtet, im Fall von Netzengpässen auf Stromerzeugungsanlagen >100kW(p) zuzugreifen, um die Erzeugungsleistung anzupassen und für ein stabiles Stromnetz zu sorgen. Kommt es zu einer Redispatch-Maßnahme hat der betroffene Anlagenbetreiber einen Anspruch auf einen angemessenen finanziellen Ausgleich.
Um die Netzauslastung vorausschauend planen zu können, muss der Anlagenbetreiber verpflichtend Daten an den Netzbetreiber übermitteln.
Unser Direktvermarkter unterstützt Sie bei der Erfüllung dieser Pflichten.
Aktuelle FAQ-Liste zum Thema Redispatch 2.0.
So funktioniert der Wechsel in die Direktvermarktung
Maximale Wirtschaftlichkeit
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