Dynamischer Stromtarif

Was ist ein dynamischer Stromtarif?

Der dynamischer Stromtarif gemäß § 41a EnWG passt sich regelmäßig den stündlichen Preisen an der Strombörse an. Das bedeutet, der Strompreis variiert je nach Angebot und Nachfrage. Der dynamische Stromtarif kann besonders vorteilhaft für Haushalte mit hohem und flexiblem Stromverbrauch sein, wie zum Beispiel Haushalte mit Elektroautos, Wärmepumpen oder Batteriespeichern. So kann der Stromverbrauch in Zeiten gelegt werden, in denen der Börsenpreis niedrig ist. Um den Verbrauch optimal zu planen, werden Sie jeweils am Vortag über die stündlichen Preise für den darauffolgenden Tag informiert.

Wie funktioniert der dynamische Stromtarif?

Der dynamischer Stromtarif besteht aus drei Preisbestandteilen: Börsenpreis, Verbrauchspreis und Grundpreis. Im Verbrauchspreis sind gesetzlich regulierte Preisbestandteile wie Abgaben, Umlagen und Steuern, verbrauchsabhängige Netzentgelte sowie der Serviceaufschlag enthalten. Der Verbrauchspreis wird in Cent je Kilowattstunde abgerechnet. Der Grundpreis ist ein vom Verbrauch unabhängiger Preis, welcher den vertrieblichen Grundpreis, die Kosten für Netz- und Messentgelte, die Ablesung und die Abrechnung enthält. Der Grundpreis wird in Euro pro Monat abgerechnet. Der Verbrauchspreis und der Grundpreis werden bei Vertragsabschluss vereinbart.

Der Börsenpreis orientiert sich an den jeweiligen gültigen Börsenpreisen und ändert sich stündlich und wird in Cent je Kilowattstunde abgerechnet. Der Börsenpreise entspricht den Spotmarktpreisen der EPEX Spot SE (DE Phelix), welche die europäische Börse für den kurzfristigen Handel mit Strom ist. Die Börsenpreise hängen von der erwarteten Energienachfrage und dem erwarteten Energieangebot in jeder Stunde ab. Wenn viel Strom aus Solar- und Windkraftanlagen verfügbar ist, sind die Preise oft günstig und können an Wochenenden sogar negativ werden. Bei geringem Angebot an erneuerbarem Strom und hoher Nachfrage steigen die Preise aufgrund der hohen Betriebskosten fossiler Kraftwerke. Um die Börsenpreise abrechnen zu können, werden Ihre Verbrauchsdaten täglich an uns übermittelt. Gegenüber einem anderen Stromtarif ändert sich der Strompreis stündlich, da die Preise an die Börse gekoppelt sind.

Voraussetzungen für den dynamischen Stromtarif:

  • Es muss ein intelligentes Messsystem (iMSys) vorhanden sein und vom zuständigen Messstellenbetreiber nach § 2 Nr. 7 des Messstellenbetriebsgesetzes konfiguriert werden
  • Konfiguration des iMSys auf den Tarifanwendungsfall 7 (Abstimmung zwischen dem Lieferanten und Messstellenbetreiber) kann einige Wochen dauern
  • Einbau und Installation des iMSys sind nicht im Leistungsumfang des dynamisches Stromtarifs enthalten und müssen beim Messstellenbetreiber beauftragt werden
  • Erfassung der Verbrauchswerte pro Stunde durch den Messstellenbetreiber mithilfe des iMSys
  • Mitteilung der Verbrauchswerte an den Lieferanten
  • Verbrauchsstelle muss im Netzgebiet der Thüga Energienetze GmbH liegen
  • Der Stromverbrauch darf nicht höher als 100.000 kWh pro Jahr sein

Vorteile

  • Transparente Börsenpreise durch tägliche Mitteilung der stündlich wechselnden Preise
  • Optimierter Stromverbrauch durch flexible Alltagsgestaltung
  • Strompreisschwankungen können genutzt werden
  • Stromnetz kann entlastet werden
  • Regelmäßiger Kostenüberblick durch eine monatliche Rechnung
  • Flexibilität durch kurze Vertragslaufzeiten

Nachteile

  • Zeitaufwand für tägliche Stromverbrauchsplanung
  • Preisrisiko durch Strompreisschwankungen
  • Monatlich schwankende Rechnungsbeträge
  • Grundverbrauch fällt auch bei hohen Börsenpreisen an
  • Höhere laufende Zählerkosten und einmalige Installationskosten des iMSys
  • Keine Preisgarantie
  • Keine garantierte Kostenersparnis bei steigenden oder dauerhaft hohen Börsenpreisen

FAQ

Der Unterschied zwischen einem dynamischen Stromtarif und einem Stromtarif mit Festpreisen liegt in der Preisgestaltung. Bei einem Stromtarif mit Festpreisen zahlen Sie jeden Monat einen festen Preis pro Kilowattstunde und einen jährlichen Grundpreis. Bei dem dynamischen Stromtarif gibt es monatliche Grundkosten, einen Verbrauchspreis und einen dynamischen Börsenpreis, welcher vom Spotmarktpreis abhängt. Das bedeutet, Ihre monatlichen Kosten variieren je nach Ihrem Stromverbrauch und dem aktuellen Spotmarktpreis.

Nein, da der Börsenpreis den Spotmarktpreisen der EPEX Spot SE (DE Phelix) entspricht, gibt es hierfür keine preislichen Obergrenzen. 

Zurzeit beeinflussen diese Faktoren die Strompreise stark: 

  • Abhängigkeit von anderen Rohstoffen 
  • Saisonal bedingte schwankende Nachfrage 
  • Weniger Strom aus erneuerbaren Energien je nach Jahreszeit
  • Steigende Kosten für Verschmutzungszertifikate
  • Politische und wirtschaftliche Einflüsse 

Zusätzlich gibt es weitere Kosten, die den Strompreis beeinflussen. Diese zusätzlichen Kosten sind für alle Energieversorger in Deutschland gleich und können von den Lieferanten nicht beeinflusst werden:

  • Netz- und Messentgelte
  • Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen

Die EPEX-Spot Day-Ahead Preise werden täglich in Ihrem Kundenportal für den nächsten Tag zur Verfügung gestellt. Ab 18 Uhr können Sie die stündlichen Strompreise für den nächsten Tag einsehen. So können Sie nach Abschluss des Tarifs verfolgen, wie sich der dynamische Preisbestandteil entwickelt. 

Aufgrund der Tarifstruktur und der Abhängigkeit von den Börsenpreisen gibt es keine Preisgarantie. Der Beschaffungspreis für die Energie ändert sich stündlich. 

Der Grundpreis sowie der Verbrauchspreis, der aus Netzentgelten, Abgaben und Umlagen besteht, bleiben stabil, solange sich gesetzliche Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte nicht ändern. Diese Kosten geben wir entsprechend an Sie weiter. 

Sollten sich der Serviceaufschlag oder der vertriebliche Grundpreis ändern, informieren wir Sie vier bis sechs Wochen im Voraus und gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht. 

Für mehr Planungssicherheit empfehlen wir Ihnen unsere Sondertarife mit Preisgarantie.

Der Übergangstarif wird benötigt, bis Ihr intelligenter Stromzähler für den dynamischen Tarif eingestellt ist. Auch wenn Sie bereits ein iMSys haben, muss der Zähler oft noch konfiguriert werden, damit die Daten im richtigen Format übermittelt werden können. Während dieser Übergangszeit erhalten Sie einen sogenannten Übergangstarif. Dieser funktioniert wie ein normaler Stromtarif mit einem festen Preis pro Kilowattstunde, der alle Kosten, einschließlich der Energiebeschaffung, abdeckt.

Bei einem dynamischen Tarif leisten Sie keine monatlichen Abschlagszahlungen und erhalten auch keine Jahresrechnung. Sie erhalten eine Monatsrechnung über den tatsächlich angefallenen Verbrauch in Kombination mit den Börsenpreisen. Die Rechnung erhalten Sie elektronisch.

Ihr iMSys übermittelt die Zählerstände automatisch an uns. Sie müssen nichts weiter tun. 

Ein intelligentes Messsystem ist ein digitaler Zähler mit einer Kommunikationseinheit (auch Smart-Meter-Gateway genannt). Über das Smart-Meter-Gateway werden Ihre Verbrauchsdaten über eine Mobilfunk-Verbindung an den Messstellenbetreiber übermittelt und an uns weitergeleitet. Das Smart-Meter-Gateway erfasst Ihren Stromverbrauch alle 15 Minuten. Über ein HAN-Schnittstelle (Home Area Network) am Gerät oder über ein Online-Tool können Sie die Daten jederzeit einsehen. Mit dem iMSys haben Sie somit einen detaillierten Überblick über Ihren Stromverbrauch und dessen Entwicklung. Für die Nutzung des Tarifs DynamikStrom ist das iMSys unerlässlich, da es Ihnen ermöglicht, Ihren Verbrauch in Zeiten mit niedrigeren Preisen zu verlagern und so Einsparungen zu erzielen. 

Jede Lieferstelle in Deutschland soll laut dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bis spätestens 2032 mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden.

Ein iMSys besteht aus einem digitalen Zähler und einer Kommunikationseinrichtung (Gateway). Ohne Kommunikationseirichtung handelt es sich um eine sogenannte moderne Messeinrichtung, in welcher die Messwerte zwar in Intervallen gespeichert, aber nicht automatisch an Ihren Messstellenbetreiber übertragen werden. Falls Sie unsicher sind, welches Messsystem bei Ihnen installiert ist, fragen Sie bitte bei Ihrem Messstellenbetreiber nach. 

Bis spätestens 2032 erhalten Sie von Ihrem Messstellenbetreiber ein iMSys, wenn:

  • Ihr durchschnittlicher Jahresverbrauch über 6.000 kWh liegt, oder 
  • Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z.B. Wärmepumpe oder Wallbox) mit einer Leistung von über 4,2 kW haben, oder
  • Sie eine Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaik) haben, die ab 2024 in Betrieb genommen wurde und eine Leistung von über 7 kW hat. 

Unabhängig von diesen Kriterien können Sie auch selbst den Einbau eines iMSys bei einem Messstellenbetreiber beauftragen. Laut aktueller Gesetzeslage muss dieses dann innerhalb von vier Monaten installiert werden.

Die Kosten für ein iMSys können Sie unserem Preisblatt entnehmen.

Unser Ökostrom kommt zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen. Die entsprechenden Herkunftsnachweise, in Deutschland zum Beispiel ausgestellt durch das Umweltbundesamt, werden im Herkunftsnachweisregister des jeweiligen Erzeugerlandes hinterlegt.