Die Thüga Energie distanziert sich von solchen Anrufen. Es handelt sich hier um unerlaubte Telefonwerbung durch dritte Unternehmen.
Im Versorgungsgebiet der Thüga Energie GmbH kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Anrufen bei Stromkunden ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen. In einigen dieser Gespräche werden Zählerdaten und Bankverbindungen abgefragt, teilweise falsche Behauptungen aufgestellt und manche Anrufer geben sich auch als Mitarbeiter der Thüga Energie aus.
Die Thüga Energie distanziert sich von solchen Anrufen. Es handelt sich hier um unerlaubte Telefonwerbung durch dritte Unternehmen.
Die aktuelle Rechtslage stellt klar, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Werbeanrufe nur dann erhalten dürfen, wenn sie zuvor ausdrücklich eingewilligt haben. Eine ausdrückliche Einwilligung ist gegeben, wenn der Verbraucher vor dem Anruf zum Ausdruck gebracht hat, dass er mit einem Anruf einverstanden ist. Die Einholung der Einwilligung zu Beginn des Telefonats ist unzulässig.
Die Thüga Energie empfiehlt, Fälle von unerlaubter Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur zu melden. Sie kann dem Anrufer bzw. dem Unternehmen ein Bußgeld auferlegen.
Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Homepage ein Beschwerdeformular zum Download bereitgestellt. Betroffene finden es unter www.bundesnetzagentur.de, Rubrik Telekommunikation/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch. Die Beschwerde kann auch per E-Mail an rufnummernmissbrauch<script type="text/javascript"> obscureAddMid() </script>bnetza<script type="text/javascript"> obscureAddEnd() </script>de gesandt werden. Auf der Homepage der Bundesnetzagentur gibt es außerdem viele weitere Hinweise zum Rufnummernmissbrauch.
Kunden der Thüga Energie dürfen sich gerne an das regionale Kundencenter wenden, wenn sie sich unsicher sind.