So kommen die Gas -und Strompreisbremsen bei den Verbrauchern an

Die Thüga Energie gibt die Entlastungen aus den Gas- und Strompreisbremsen automatisch an ihre Kundinnen und Kunden weiter.

Am 16.12. hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Die Thüga Energie will die von der Bundesregierung beschlossenen Gas- und Strompreisbremsen schnell umsetzen und dafür sorgen, dass die Hilfen pünktlich bei ihren Kundinnen und Kunden ankommen. Der regionale Versorger begrüßt die Entlastung: „Das ist eine gute und wichtige Nachricht für die Verbraucher, für uns jedoch bedeutet dies gewaltige Kraftanstrengungen“, erklärt Thüga-Energie-Geschäftsführer Dr. Markus Spitz.

Nachdem der Staat die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme reduziert sowie den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme übernommen hat, greift ab März 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023, die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse.

Entlastung erfolgt automatisch

Kundinnen und Kunden der Thüga Energie müssen nichts tun, um von den Entlastungen für Strom, Gas- und Wärme zu profitieren. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Alle Entlastungen erfolgen automatisch. Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen, Mieter erst dann, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben.

Umsetzung ist ein Kraftakt

Die Umsetzung der Preisbremsen bedeutet für die Thüga Energie einen erheblichen Aufwand. „Wir müssen beispielsweise die Zahlungsläufe von über 100.000 Kunden anpassen“, erklärt Markus Spitz. „Seit Wochen bereiten wir alles vor und unsere Mitarbeiter arbeiten derzeit an der Belastungsgrenze, damit die Entlastungen fristgerecht bei allen unseren Kundinnen und Kunden ankommen.“ Die Thüga Energie bittet ihre Kundinnen und Kunden aufgrund der derzeit hohen Auslastung des Kundenzentrums um Verständnis für längere Wartezeiten am Telefon und bei der Beantwortung schriftlicher Fragen.

„Uns ist bewusst, dass gerade einkommensschwache Haushalte die gestiegenen Energiepreise nicht so einfach wegstecken können. Auch deshalb sind die Preisbremsen dringend notwendig“, so Spitz. Er weist aber auch auf die Ursachen hin: „Für die Preisentwicklung sind die seit Sommer 2021 enorm gestiegenen Einkaufspreise für Strom und Gas an den Energiemärkten verantwortlich.

So funktionieren die Preisbremsen

Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Wärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Diese Preise verstehen sich brutto, inklusive Steuern, Abgaben und Umlagen. Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde seinen aktuellen Vertragspreis.

Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist zu erwarten. Unter www.thuega-energie.de erklärt das Unternehmen das Vorgehen und stellt weitere Informationen zur Verfügung.

Eine befristete Gaspreisbremse wird ab Januar 2023 ebenfalls der Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Preis für die Kilowattstunde wird hier auf 7 Cent gedeckelt für 70 Prozent der bisherigen Verbrauchsmenge. Bei der Strompreisbremse liegt der Deckel für die Industriekunden bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs.

Weitere Informationen sowie häufige Fragen und Antworten zur Energiepreisbremse