Stromverträge am Telefon untergeschoben

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt
Das hört sich zunächst gut an: Ein Versorger bietet mit seinem Stromangebot Schutz gegen steigende Strompreise. Doch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor dem telefonischen Angebot. Wenn Kunden darauf eingehen, schließen sie einen Vertrag ab. Die Verbraucherschützer empfehlen, am Telefon keine Daten zu bestehenden Stromlieferungsverträgen bekanntzugeben. Ungewollt abgeschlossene Verträge können vom Verbraucher schriftlich gekündigt werden. Außerdem ist das 14-tägige Widerrufsrecht zu beachten.