Stiftung Warentest: Billigstromtarife sind häufig unfair

Thüga Energie setzt auf gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
Singen. Wie fair sind die Tarife von Stromdiscountern? Stiftung Warentest hat sie unter die Lupe genommen und das Ergebnis in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift „test“ veröffentlicht. Das Fazit der Tester ist deutlich: „Die preisgünstigsten Stromlieferanten knüpfen ihre Schnäppchentarife fast immer an unfaire Bedingungen. Wer nicht aufpasst, kann am Ende draufzahlen.“ Das hat auch die Thüga Energie festgestellt. Beim regionalen Energieversorger melden sich immer wieder Kunden, die schlechte Erfahrungen mit Billigstromanbietern gemacht haben. 

Die Thüga Energie überrascht das Testergebnis nicht. „Es gibt schwarze Schafe, die mit fragwürdigen Angeboten viele Kunden gewinnen wollen“, so Geschäftsführer Dr. Markus Spitz. Im Kundencenter des Energieversorgers berichten Betroffene regelmäßig über die Enttäuschung, die dem Vertragsabschluss mit dem Stromdiscounter folgte. Eine fast gängige Praxis ist laut Stiftung Warentest die  unbemerkte aber drastische Strompreiserhöhung, die in einigen Fällen in seitenlangen Briefen versteckt wird. 

Insgesamt hat Stiftung Warentest 49 Tarife untersucht, die in Verbrauchsportalen häufig weit vorne landen. Bis auf zwei haben nach Ansicht der Tester alle unfaire Vertragsbedingungen. Zwar gehört die Vorkasse in der Regel der Vergangenheit an, dennoch nennt die Stiftung Warentest mehrere Punkte, die Verbraucher misstrauisch machen sollten:

  1. Paketpreise für eine zuvor festgelegte Menge Strom. Wird diese überschritten, kann dies laut Tester teuer werden.
  2. Preisgarantien von weniger als zwölf Monaten. In der Regel folgt laut Stiftung Warentest eine überdurchschnittliche Preissteigerung.
  3. Bonusversprechen, die im Kleingedruckten stark eingeschränkt werden.

In dem umfassenden Artikel, der im Februar in der Zeitschrift „test“ erschien, wurde aber noch eines deutlich: Aufgrund der hohen Belastungen durch Steuern und Abgaben gibt es sehr wenig Spielraum bei der Strompreisgestaltung. Dumpingpreise, wie sie einige Unternehmen anbieten, sind daher wirtschaftlich gesehen unmöglich. So verwundert es auch nicht, dass in der Vergangenheit mehrere Billigstromanbieter Insolvenz anmelden mussten. „Auch in unserer Region waren davon Kunden betroffen, die nach der Pleite ihres Stromversorgers wieder von der Thüga Energie übernommen wurden“, so Dr. Markus Spitz. Das sei selbstverständlich und gesetzlich geregelt.

„Wir halten uns ganz bewusst aus solchen Preiskämpfen heraus und setzen stattdessen auf Preise, die fair und vor allem langfristig kalkuliert sind“, betont Dr. Markus Spitz. Im Gegensatz zum Angebot anonymer Stromdiscounter könnten Kunden auf persönliche Ansprechpartner vor Ort vertrauen. Dass die Thüga Energie damit ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet, beweist die Auszeichnung „Top-Lokalversorger 2014“, die das Energieunternehmen vom unabhängigen Verbraucherportal erhalten hat.

Mehr Infos zum Test unter www.test.de/