Die Bundesregierung hat ein umfangreiches, aus Mitteln des Bundes finanziertes, Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar und zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.
Kundinnen und Kunden der Thüga Energie brauchen sich um nichts zu kümmern. Der regionale Versorger wird die Preisbremsen bei den neuen Abschlägen berücksichtigen und rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für Kundinnen und Kunden konkret auswirken.
Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für die darüber hinausgehende bezogene Energie gilt der vertragliche Arbeitspreis. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde,
- für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde und
- für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde.
Die genannten Preise verstehen sich brutto, inkl. Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Es lohnt sich daher, weiter Energie zu sparen.
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