Dezember-Soforthilfe kommt
Gute Nachrichten für Gas- und Wärmekunden der Thüga Energie. Sie erhalten eine Dezember-Soforthilfe, die der Bund übernimmt. Die Maßnahme soll eine Überbrückung darstellen, bis im nächsten Jahr die geplante Gaspreisbremse greift. „Wir begrüßen diesen Schritt“, erklärt Dr. Markus Spitz, Geschäftsführer der Thüga Energie, „denn er stellt eine pragmatische Lösung zur wichtigen finanziellen Entlastung von Privathaushalten und kleineren Unternehmen noch in diesem Jahr dar.“ Um davon zu profitieren, müssen die meisten Kundinnen und Kunden der Thüga Energie nicht aktiv werden, denn der regionale Energieversorger kümmert sich automatisch um die Umsetzung.
So funktioniert die Dezember-Soforthilfe für Gas
Die Höhe der Soforthilfe für Gas wird wie folgt errechnet: Ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs (Stand September 2022) wird mit dem Bruttoarbeitspreis (Stand 1. Dezember 2022) multipliziert. Dazu wird ein Zwölftel des Bruttogrundpreises (Stand 1. Dezember 2022) addiert. In der Jahresabrechnung wird die Soforthilfe entsprechend verrechnet. Es werden also nicht die Kosten für den tatsächlichen Dezember-Abschlag erstattet.
Im Dezember werden keine Abschläge eingezogen / Kunden mit Dauerauftrag müssen tätig werden
Kundinnen und Kunden der Thüga Energie müssen in der Regel nicht aktiv werden. Der regionale Versorger wird im Dezember keine Abschlagszahlungen für Gas und Wärme per Lastschrift einziehen. Eine Ausnahme gilt für Kunden mit Dauerauftrag. Diese werden gebeten, die monatliche Zahlung im Dezember auszusetzen.
Auch Wärmekunden werden entlastet
Von der Dezemberhilfe profitieren Wärmekunden, die die gelieferte Menge selbst verbrauchen bis zu einem Jahresverbrauch von 1,5 Mio. Kilowattstunden. Weiterhin werden Kunden entlastet, die Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum beziehen. Wärmekunden erhalten nach den gesetzlichen Vorgaben eine Entlastung von 120 Prozent des September-Abschlags.
Auch von Wärmekunden wird die Thüga Energie im Dezember keine Abschlagszahlung per Lastschrift einziehen. Wärme-Kunden mit Dauerauftrag werden gebeten, die Zahlung im Dezember zu unterbrechen.
Hilfen für Großabnehmer mit Leistungsmessung
Von den staatlichen Hilfszahlungen profitieren nicht nur Haushalt und Gewerbe, sondern unter bestimmten Bedingungen auch Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM). Diese Kunden müssen ihre Anspruchsberechtigung prüfen und der Thüga Energie schriftlich bis 31.12.2022 mitteilen, dass die Voraussetzungen für diesen Anspruch ggf. vorliegen. Wer dies versäumt, verliert die Entlastung.
Die Höhe des Entlastungsanspruchs wird bei RLM-Kunden folgendermaßen berechnet:
(1/12 * gemessene Netzentnahme der Monate November 2021 bis Oktober 2022 zum geltenden Bruttopreis am 1.12.2022) + Leistungspreis/Grundpreis (brutto) für den Monat Dezember.
Ausblick 2023: Energiepreisbremse
Auch die durch die Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme wird die Thüga Energie selbstverständlich so schnell wie möglich an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben.
Nach derzeitigen Plänen der Bundesregierung soll ab Januar 2023 der Preis für Gas auf 12 Cent je Kilowattstunde, für Fernwärme auf 9,5 Cent je Kilowattstunde und für Strom auf 40 Cent je Kilowattstunde (jeweils brutto) gedeckelt werden. Die Deckelung soll für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten – für den Rest gilt der vertraglich vereinbarte Preis. Die Bundesregierung möchte damit eine „Winterlücke“ abwenden. Sobald alle Details zur Ausgestaltung bekannt sind, wird die Thüga Energie über die Auswirkungen separat informieren.
Eine befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 ebenfalls der Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Preis für die Kilowattstunde soll hier auf 7 Cent gedeckelt werden für 70 Prozent der bisherigen Verbrauchsmenge. Bei der Strompreisbremse liegt der Deckel für die Industriekunden bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs.
Weitere Informationen sowie häufige Fragen und Antworten zur Soforthilfe
Energie-Einsparungen lohnen sich weiter
Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe des Entlastungspaketes die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. „Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom, Gas und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben werden“, so Dr. Markus Spitz.
Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.
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