Die Rechnung - oft ein Buch mit sieben Siegeln! Bei uns nicht.
Wir sagen Ihnen, was sich hinter den gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteilen der Rechnung konkret verbirgt.
Rechnungserläuterung
Erklärung zu Seite 1 und 2 Ihrer Stromabrechnung
Erklärung zu Seite 3 und 4 Ihrer Stromabrechnung
Hinweis zu unterjährigen Abrechnungen
Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung in einem zeitlichen Abstand von ca. 12 Monaten. Wünschen Sie viertel-, halbjährlich oder monatliche Abrechnungen, so teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
Für jede weitere Rechnung müssen wir Ihnen folgende Kosten in Rechnung stellen:
a) die vom Netzbetreiber berechneten Kosten
b) 14,00 € netto (16,66 € brutto) Aufwandspauschale