THG-Quote – laden Sie Ihren Geldbeutel auf

Profitieren Sie mit dem e-Bonus der Thüga Energie
von den Klimaschutz-Instrumenten der Bundesregierung (THG-Quote)
und erhalten Sie jährlich bis zu 120 Euro.

Bei Fragen im Vorfeld wenden Sie sich gerne an
e-bonus (at) thuega-e-mobil.de

               
  • e-Bonus wird nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge gewährt.
  • Der Antragsteller ist als Fahrzeughalter des zu fördernden Fahrzeugs im Fahrzeugschein genannt.
  • Der Antragsteller ist Ladepunktbetreiber oder erbringt die entsprechenden Nachweise, dass er zur Nutzung berechtigt ist.
  • Der Antragsteller versichert mit der Beantragung des e-Bonus, dass er noch keinen weiteren Dritten zur Quotenerfüllung für das laufende Kalenderjahr bestimmt hat.
  • Der Antragsteller stimmt mit der Beantragung des e-Bonus zu, dass die THG-Quote seines batterieelektrischen Fahrzeugs zur Quotenerfüllung durch die Thüga Energie genutzt werden kann.
  • Die Thüga Energie wird auch in den Folgejahren die THG-Quote des Antragstellers vermarkten, und der Antragsteller erhält in jedem Jahr den jeweils gültigen e-Bonus, falls er nicht im vorausgegangenen Jahr gekündigt hat.