THG-Quote -
Mit Ihrem Elektrofahrzeug Geld verdienen!

Mit dem e-Bonus der Thüga Energie profitieren Sie von der THG-Quote, dem Klimaschutz-Instrumenten der Bundesregierung.
Bitte beachten Sie, dass wir das Produkt aktuell nicht anbieten. Sollte der e-Bonus wieder verfügbar sein, finden Sie alle Informationen auf dieser Seite.

Informieren Sie sich schon heute über die Teilnahmebedingen.

  • e-Bonus wird nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge gewährt.
  • Der Antragsteller ist als Fahrzeughalter des zu fördernden Fahrzeugs im Fahrzeugschein genannt.
  • Der Antragsteller ist Ladepunktbetreiber oder erbringt die entsprechenden Nachweise, dass er zur Nutzung berechtigt ist.
  • Der Antragsteller versichert mit der Beantragung des e-Bonus, dass er noch keinen weiteren Dritten zur Quotenerfüllung für das laufende Kalenderjahr bestimmt hat.
  • Der Antragsteller stimmt mit der Beantragung des e-Bonus zu, dass die THG-Quote seines batterieelektrischen Fahrzeugs zur Quotenerfüllung durch die Thüga Energie genutzt werden kann.
  • Die Thüga Energie wird auch in den Folgejahren die THG-Quote des Antragstellers vermarkten, und der Antragsteller erhält in jedem Jahr den jeweils gültigen e-Bonus, falls er nicht im vorausgegangenen Jahr gekündigt hat.

FAQ

Die wichtigsten Informationen im Überblick erhalten Sie in unseren FAQs.

Der e-Bonus wird nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge gewährt.

Der Antragsteller ist als Fahrzeughalter des zu fördernden Fahrzeugs im Fahrzeugschein genannt. 

Nein - Der Antragsteller versichert mit der Beantragung des e-Bonus, dass er noch keinen weiteren Dritten zur Quotenerfüllung für das laufende Kalenderjahr bestimmt hat. 

Nein – Die Thüga Energie wird auch in den Folgejahren die THG-Quote des Antragstellers vermarkten und der Antragsteller erhält in jedem Jahr den jeweils gültigen e-Bonus falls er nicht im vorausgegangenen Jahr gekündigt hat. 

Nach Bestätigung durch das Bundesumweltamt veranlassen wir die Auszahlung schnellstmöglich. Der Prozess kann jedoch teilweise mehrere Monate dauern. 

Ja, sobald sie Bestandskunde sind profitieren Sie von der höheren Prämie. Hierzu einfach erst einen Versorgungsvertrag abschließen und anschließend mit der Vertragskontonummer die Prämie beantragen. 

Ja, sofern ein bestehendes ungekündigtes Vertragsverhältnis besteht. Es ist dann auch egal in welchem Tarif Sie bei uns sind. 

Haben Sie weitere Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne an uns