THG-Quote – laden Sie Ihren Geldbeutel auf

Profitieren Sie mit dem e-Bonus der Thüga Energie
von den Klimaschutz-Instrumenten der Bundesregierung (THG-Quote)
und erhalten Sie jährlich bis zu 120 Euro.

Bei Fragen im Vorfeld wenden Sie sich gerne an
e-bonus (at) thuega-e-mobil.de

FAQ zum e-Bonus

Der e-Bonus wird nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge gewährt. 

Der Antragsteller ist als Fahrzeughalter des zu fördernden Fahrzeugs im Fahrzeugschein genannt. 

Nein - Der Antragsteller versichert mit der Beantragung des e-Bonus, dass er noch keinen weiteren Dritten zur Quotenerfüllung für das laufende Kalenderjahr bestimmt hat. 

Nein – Die Thüga Energie wird auch in den Folgejahren die THG-Quote des Antragstellers vermarkten und der Antragsteller erhält in jedem Jahr den jeweils gültigen e-Bonus falls er nicht im vorausgegangenen Jahr gekündigt hat. 

Nach Bestätigung durch das Bundesumweltamt veranlassen wir die Auszahlung schnellstmöglich. Der Prozess kann jedoch teilweise mehrere Monate dauern. 

Ja, sobald sie Bestandskunde sind profitieren Sie von der höheren Prämie. Hierzu einfach erst einen Versorgungsvertrag abschließen und anschließend mit der Vertragskontonummer die Prämie beantragen. 

Ja sofern ein bestehendes ungekündigtes Vertragsverhältnis besteht. Es ist dann auch egal in welchem Tarif Sie bei uns sind. 

Der Standardbetrag liegt bei 120 € brutto für Privatkunden und bei 120 € netto für Gewerbekunden. Die Prämie für leichte Nutzfahrzeuge liegt garantiert über dem Standardbetrag und variiert je nach Marktentwicklung.

               
  • e-Bonus wird nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge gewährt.
  • Der Antragsteller ist als Fahrzeughalter des zu fördernden Fahrzeugs im Fahrzeugschein genannt.
  • Der Antragsteller ist Ladepunktbetreiber oder erbringt die entsprechenden Nachweise, dass er zur Nutzung berechtigt ist.
  • Der Antragsteller versichert mit der Beantragung des e-Bonus, dass er noch keinen weiteren Dritten zur Quotenerfüllung für das laufende Kalenderjahr bestimmt hat.
  • Der Antragsteller stimmt mit der Beantragung des e-Bonus zu, dass die THG-Quote seines batterieelektrischen Fahrzeugs zur Quotenerfüllung durch die Thüga Energie genutzt werden kann.
  • Die Thüga Energie wird auch in den Folgejahren die THG-Quote des Antragstellers vermarkten, und der Antragsteller erhält in jedem Jahr den jeweils gültigen e-Bonus, falls er nicht im vorausgegangenen Jahr gekündigt hat.